Mit Ihrer Spende bewegen Sie grosses

Konto-Nr.: 15-526699-6
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Zu Gunsten: Verein schutzbedürftige Hunde
Was passiert mit meinem Haustier, wenn ich einmal nicht mehr da bin?
Wir unterstützen unsere Gönner
Für viele Tierhalter ist dies eine quälende Frage. Nicht überall ist es möglich, dass Tier innerhalb der Familie zu platzieren. Und doch ist der Wunsch da, dass der Kleine wieder in liebevolle Hände kommt. Es ist auch verständlich, dass in dieser schwierigen Zeit vieles auf ihre Angehörigen zu kommt und möglicherweise die Zeit und die Kraft fehlt, sich um den Hund zu kümmern.
Als Gönner des Vereins schutzbedürftige Hunde, kümmern wir uns um ihren Liebling. Wir unterstützen ihre Hinterbliebenen im Todesfall mit der kostenlosen Unterbringung ihres Hundes für sechs Wochen im Tierhotel 5 Stern in Niedergösgen und stehen dabei mit Rat und Tat zur Seite. Wir übernehmen bei Bedarf auch die Vermittlung des Hundes und betreuen Ihren Liebling mit aller Fürsorge.
Ihre jährliche Gönnerschaft ermöglicht es uns, Ihnen und auch anderen in Not zu helfen!
1 Hund pro Jahr |
2 Hunde pro Jahr |
2+ Hunde pro Jahr |
CHF 40.- |
CHF 60.- |
CHF 75.- |
Legate für den Verein schutzbedürftige Hunde
Bedeutet gutes über sein Leben hinaus zu tun
Drei Möglichkeiten, wie sie den Verein schutzbedürftige Hunde im Testament miteinbinden
Erbeinsetzung
Selbstverständlich steht an erster Stelle Ihre Liebsten. Familienangehörige wie Ehepartner, Kinder und Ihre Eltern haben per schweizer Gesetz Anspruch auf einen Mindestanteil Ihres Nachlasses. Frei verfügen dürfen Sie über das Vermögen, welches diesen Teil übersteigt. Dafür können Sie zum Beispiel den Verein schutzbedürftige Hunde als Miterben begünstigen. Falls keine pflichtteilsgeschützten Erben da sind, dürfen Sie den Verein schutzbedürftige Hunde selbstverständlich als Alleinerben einsetzen.
Legat
Mit einem Legat dürfen Sie den Verein schutzbedürftige Hunde mit einer Sach- oder Barspende aus Ihrem Nachlass berücksichtigen. Dabei wird der Verein schutzbedürftige Hunde nicht Erbe, sondern hat gegenüber den Erben Anspruch auf die vermachten Vermögenswerte. Auch beim Legat haben Ehepartner, Kinder und Eltern Anrecht auf den Gesetzlichen festgehaltenen Mindestanteil des Nachlasses.
Mit dem Erlös aus Sachspenden wie einer Liegenschaft oder Antiquität arbeitet der Verein für schutzbedürftige Hunde für das Wohl und Recht der Besitzerlosen Hunde.
Begünstigung durch Versicherungen
Bei einigen Versicherungsarten können Sie die Begünstigung im Todesfall frei wählen. Sie können daher den Verein schutzbedürftige Hunde als begünstigte Organisation einsetzen. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Versicherung. So kann diese Ihnen den Vertrag nach Ihrem Wunsch anpassen.
Gerne helfen wir Ihnen
Wir beraten Sie bei Ihrer Nachlassplanung
Gerne überprüfen wir Ihr Testament mit einer juristischen Fachperson auf formelle Richtigkeit und inhaltliche Korrektheit. Diese Überprüfung fällt für Sie kostenlos aus. Ein Testament muss zwingend von Anfang bis Ende eigenhändig und handschriftlich niedergeschrieben werden. Für die Rechtsgültigkeit muss ein Testament zwingend mit Datum und Unterschrift versehen werden. Für einen Erbvertrag braucht es gesetzlich eine notarielle Beurkundung. Wenden Sie sich dafür bitte an Ihr Notariat.
Gerne helfen wir Ihnen, die bestmögliche Lösung für Ihr Anliegen zu finden. Dafür bitten wir Sie, mit uns per E-Mail oder Telefon in kontakt zu treten
Bitte kontaktieren Sie uns auch, wenn Sie bereits entschieden haben, den Verein schutzbedürftige Hunde zu berücksichtigen und unterstützen. Wir möchten uns bei Ihnen unser persönlicher Dank aussprechen.
Wichtige Formulierungen
Mit diesen Formulierungen können Sie den Verein schutzbedürftige Hunde begünstigen.
Gerne geben wir Ihnen folgende Beispiele:
- Den Verein schutzbedürftige Hunde als Miterben einsetzen: «Nach Ausrichtung aller gesetzlichen Pflichtanteile soll der restliche Nachlass wie folgt verteilt werden: 50% an Herr Rolf Muster, 50% an den Verein schutzbedürftige Hunde.»
- Den Verein schutzbedürftige Hunde als Alleinerben einsetzen: «Ich setze den Verein schutzbedürftige Hunde als meinen Alleinerben meiner gesamten Hinterlassenschaft ein.» «Mein gesamtes Vermögen vermache ich dem Verein schutzbedürftige Hunde.»
- Den Verein schutzbedürftige Hunde mit einem Legat berücksichtigen: «Aus meinem Nachlass sind folgende Vorabvermächtnisse auszurichten: Verein schutzbedürftige Hunde CHF 10‘000.» «Meine Liegenschaft an der Musterstrasse im Aargau vermache ich dem Verein schutzbedürftige Hunde.»
- Testament Aktualisierung: Um Konflikte mit früheren Testamenten zu verhindern, (Achtung, auch briefliche Versprechen fallen darunter), hat sich folgende Formulierung eingebürgert: «Meine bisherigen Verfügungen hebe ich auf.»
Zusammenfassung
- Das Testament muss vom Erblasser persönlich von Anfang bis Ende (inkl. Ort und Datum) von Hand geschrieben werden.
- Das Schriftstück muss mit «Testament» oder letztwillige Verfügung» bezeichnet werden und es muss den Namen, Vornamen und das Geburtsdatum des Erblassers enthalten.
- Das Testament ist mit Ort und Datum (Tag, Monat, Jahr) zu versehen.
- Das Testament ist vom Erblasser zu unterzeichnen.